Handwerkerleistungen absetzen – Steuerbonus clever nutzen!

Clever und preisgünstig Türen renovieren Wussten Sie schon, dass der Staat Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit 20 % der Lohnkosten von maximal 6.000 € bezuschusst? Egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – wenn Sie eine Treppenrenovierung oder Treppensanierung in Auftrag geben, erhalten Sie bis zu 1.200 € als direkten Zuschuss vom Staat. 

Wie das funktioniert? Ganz einfach – Sie reichen einfach alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt mit der jährlichen Einkommensteuererklärung ein. Der entsprechende Steuerbonus wird dann rückwirkend mit Ihrer festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

Renovierung Ihrer Treppe. Die Rechnung beläuft sich auf insgesamt 2.380 € (inkl. 19 % MwSt.). Dabei entfallen 1.785 €auf Arbeitskosten und 595,00 EUR auf Materialkosten. Entsprechend fällt der Steuerbonus so aus: Arbeitskosten 20 % von 1.785,00 € ergibt 357,00 € Bonus.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater!
 
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