Die Planungsgrundlage für jede Treppe ist das Steigungsverhältnis, es dient dazu eine möglichst gut begehbare Treppen zu errichten. Das Steigungsverhältnis beruht auf der Anatomie des Menschen und wird anhand der Schrittmaßregel bestimmt.
Schrittmaßregel
Sie lässt sich bei Treppen mit Neigungen zwischen 45° und 22° anwenden.
2 Steigung + Auftritt = Schrittmaß / 2 s + a = 590 bis 650 mm
Das Steigungnsverhältnis wird als Verhältnis der Maße in cm zueinander angegeben oder als Verhältniszahl.
Zusätzlich gibt es zur Bestimmung des Steigungsverhältnisses die Bequemlichkeitsregel und die Sicherheitsregel:
Bequemlichkeitsregel
Werden Treppen nach der Bequemlichkeitsregel berechnet, so erfordern sie beim Treppensteigen einen deutlich geringeren Kraftaufwand, diese Treppen haben eine Neigung um 30°, sind also relativ flach geneigt.
Auftritt - Steigung = 120 mm / a - s = 120 mm
Sicherheitsregel
Hier steht die Sicherheit beim Herabsteigen der Treppe im Vordergrund.
Auftritt + Steigung = 460 mm / a + s = 460 mm
Werden alle drei Regeln eingehalten ergeben sich Treppen, die beim Begehen als sehr angenehm empfunden werden und das geringste Unfallrisiko bergen.