Die Schrittmaßregel berechnet das Steigungsverhältnis von Treppenstufen und ist eine der wichtigsten Planungsgrundsätze für Treppenbauer. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass sich die menschliche Schrittlänge auf Steigungen um das Doppelte der Höhe vermindert.
Laut DIN-Norm 18065 sollte das Steigungsverhältnis, also das Verhältnis zwischen der Auftrittstiefe einer Stufe (a) und der Antrittshöhe der Setzstufe (s), wie folgt berechnet werden:
2 s + a = Schrittmaß
Gleichzeitig definiert die Norm die mittlere Schrittlänge des Menschen auf 59 bis 65 cm. Dies ergibt üblicherweise ein Schrittmaß von 63 cm +/- 2 cm.